Definition · Zivilrecht

Letztwillige Verfügung (§ 1937 BGB)

§ 1937 BGB
Definition
Die letztwillige Verfügung ist eine Verfügung von wegen.
Erläuterung
In § 1937 BGB findet sich eine Legaldefinition der letztwilligen Verfügung, die mit dem Begriff Testament gleichzusetzen ist.
Kontext

Was ist eine letztwillige Verfügung?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.