---
title: "Definition: Leistungspflicht (vor § 241 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/leistungspflicht-vor-241-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
---

# Leistungspflicht (vor § 241 BGB)

## Definition

Die Leistungspflicht ist die vertragliche Verpflichtung des Schuldners zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen, das der Veränderung der bestehenden Güterordnung dient. Der Gläubiger kann die Erbringung der primären Pflicht einklagen.

## Erläuterung

<erklaerung>Bei den Leistungspflichten kann man zwischen Hauptleistungspflichten (zB Zahlung des Kaufpreises beim Kaufvertrag, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html" title="&sect; 433 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag">§ 433 Abs. 2 Alt. 1 BGB</a>) und Nebenleistungspflichten (zB Abnahme der Kaufsache beim Kaufvertrag, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html" title="&sect; 433 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag">§ 433 Abs. 2 Alt. 2 BGB</a>).</erklaerung> <klausurhinweis><b>Achtung Verwechslungsgefahr</b>: Neben<b>leistungs</b>pflichten sind nicht das gleiche wie der Begriff <b>Nebenpflichten</b>, der üblicherweise als Synonym für <b>Schutzpflichten</b> des Schuldners gebraucht wird.</klausurhinweis>

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/leistungspflicht-vor-241-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
