Definition · Zivilrecht

Leistungspflicht (vor § 241 BGB)

Definition

Die Leistungspflicht ist die vertragliche Verpflichtung des Schuldners zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen, das der Veränderung der bestehenden Güterordnung dient. Der Gläubiger kann die Erbringung der primären Pflicht einklagen.

Erläuterung
Kontext
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Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 38

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