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title: "Definition: Leistungsort (§ 269 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/leistungsort-269-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Leistungsort (§ 269 BGB)

## Definition

Der Leistungsort ist der Ort, an dem der Schuldner <word idx="0"/> <word idx="1"/> muss.

## Erläuterung

Synonym zum Begriff Leistungsort wird auch der Begriff <b>Erfüllungsort</b> verwendet (vgl. <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/29.html" title="&sect; 29 ZPO: Besonderer Gerichtsstand des Erf&uuml;llungsorts">§ 29 ZPO</a>). <b>Aber Achtung</b>: Mit dem <b>Erfolgsort</b>, also dem Ort des Eintritts des Leistungserfolgs, ist der <b>Erfüllungsort</b> nicht zu verwechseln. Die gesetzliche Terminologie ist hier leider sehr missverständlich.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/leistungsort-269-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
