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title: "Definition: Leistung erfüllungshalber (vor § 364 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/leistung-erfuellungshalber-vor-364-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Leistung erfüllungshalber (vor § 364 BGB)

## Definition

Leistung erfüllungshalber ist die Erbringung einer anderen als der geschuldeten Leistung durch den Schuldner verbunden mit der Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, dass der Gläubiger zunächst Befriedigung aus dem hingegebenen Gegenstand suchen soll.

## Erläuterung

Im Unterschied zur Leistung an Erfüllung statt führt die bloße Annahme der erfüllungshalber erbrachten Leistung nicht zum sofortigen Erlöschen der Gläubigerforderung. Bleibt die Verwertung erfolglos und kann der Gläubiger keine Befriedigung erzielen, besteht die Leistungspflicht des Schuldners fort. Beim Schuldner verbleibt damit das <b>Verwertungsrisiko</b>.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/leistung-erfuellungshalber-vor-364-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
