Definition · Zivilrecht

Leistung erfüllungshalber (vor § 364 BGB)

Definition

Leistung erfüllungshalber ist die Erbringung einer anderen als der geschuldeten Leistung durch den Schuldner verbunden mit der Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, dass der Gläubiger zunächst Befriedigung aus dem hingegebenen Gegenstand suchen soll.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter „Leistung erfüllungshalber“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 38

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 19,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.