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title: "Definition: Leistung (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/leistung-812-abs-1-s-1-alt-1-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Leistung (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)

## Definition

Eine Leistung ist jede <word idx="0"/> und zweckgerichtete Mehrung <word idx="1"/> Vermögens.

## Erläuterung

Ein rechtsgeschäftlicher Wille ist für das Leistungsbewusstsein nicht erforderlich; es genügt <b>natürliche Einsichtsfähigkeit</b>. <vertiefung>Die obige Definition entspricht der st.Rspr. In der Literatur finden sich Stimmen, die die Formulierung als missglückt und redundant kritisieren. Eine alternative Formulierung lautet etwa: <d>„Eine Leistung ist die zweckgerichtete Hingabe von Vermögensvorteilen"</d>.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/leistung-812-abs-1-s-1-alt-1-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
