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title: "Definition: Leistung (§ 241 Abs. 1 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/leistung-241-abs-1-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Leistung (§ 241 Abs. 1 BGB)

## Definition

Leistung ist die Zuwendung eines wirklichen oder vermeintlichen <word idx="0"/>, der typischerweise, aber nicht notwendig, einen Vermögenswert hat. Die Leistung kann darin bestehen, etwas zu tun (<word idx="1"/> Leistung) oder etwas zu unterlassen (<word idx="2"/> Leistung).

## Erläuterung

Als negative Leistungen kommen etwa die Duldungspflicht hinsichtlich eines bestimmten Verhaltens (= Unterlassen der ansonsten zustehenden Abwehr- und Gegenrechte) oder die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots in Betracht.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/leistung-241-abs-1-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
