Leistung (§ 241 Abs. 1 BGB)
Leistung ist die Zuwendung eines wirklichen oder vermeintlichen Vorteils, der typischerweise, aber nicht notwendig, einen Vermögenswert hat. Die Leistung kann darin bestehen, etwas zu tun (positive Leistung) oder etwas zu unterlassen (negative Leistung).
Rechtsprechung & Quellen 2
- Grüneberg, BGB, 81. A. 2022, § 241 RdNr. 4