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title: "Definition: Leichtfertig (vor § 15 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/leichtfertig-vor-15-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Leichtfertig (vor § 15 StGB)

## Definition

Leichtfertig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in schwerwiegender Weise verletzt.

## Erläuterung

Der Begriff der Leichtfertigkeit ist vergleichbar mit der „groben Fahrlässigkeit“ des Zivilrechts.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/leichtfertig-vor-15-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
