Definition · Strafrecht

Leichtfertig (vor § 15 StGB)

vor § 15 StGB
Definition
Leichtfertig handelt, wer die im erforderliche Sorgfalt in Weise .
Erläuterung

Der Begriff der Leichtfertigkeit ist vergleichbar mit der „groben Fahrlässigkeit“ des Zivilrechts.

Kontext

Wann handelt der Täter „leichtfertig“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.