Definition · Strafrecht

Leichtfertig (vor § 15 StGB)

Definition

Leichtfertig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in schwerwiegender Weise verletzt.

Erläuterung
Kontext

Wann handelt der Täter „leichtfertig“?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 33 RdNr. 6

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.