Definition · Öffentliches Recht

Legislative

Definition
Die Legislative ist die Gewalt.
Erläuterung
Zur gesetzgebenden Gewalt — die die Gesetze verabschiedet — zählen sämtliche gesetzgebenden Organe auf Bundes- und Landesebene. Auf Bundesebene sind dies Bundestag und Bundesrat.
Kontext

Die drei Gewalten solltest Du kennen. Was versteht man unter der Legislative?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.