Definition · Öffentliches Recht

Legislative

Definition

Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt.

Erläuterung
Kontext

Die drei Gewalten solltest Du kennen. Was versteht man unter der Legislative?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kingreen/Poscher, Grundrechte Staatsrecht II, 38.A. 2022, RdNr. 256 f.
  • Schmidt, Grundrechte, 26.A. 2021, RdNr. 87, 88.

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 19,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.