Definition · Strafrecht

Legalitätsprinzip (§§ 152 Abs. 2, 163 StPO)

Definition

Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Strafverfolgungsbehörden, Ermittlungen einzuleiten, sofern ein Anfangsverdacht vorliegt.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter dem Begriff „Legalitätsprinzip“ (§§ 152 Abs. 2, 163 StPO)?
Rechtsprechung & Quellen 7
Quellen
  • Beulke/Swoboda, Strafprozessrecht, 16.A. 2022, RdNr. 47
  • Diemer, in: KK-StPO, 9.A. 2023, § 152 RdNr. 7
  • Fischer, in: KK-StPO, 9.A. 2023, Einleitung RdNr. 8
  • Murmann, Prüfungswissen Strafprozessrecht, 5.A. 2022, RdNr. 35
  • Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, 67.A. 2024, § 152 RdNr. 2

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.