Definition · Strafrecht

Lebensgefährdende Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB)

§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB
Definition
Eine Behandlung ist , wenn sie nach den Umständen des geeignet ist, das Opfer in zu bringen.
Kontext
Definiere den Begriff „lebensgefährdende Behandlung“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.