Definition · Zivilrecht

Landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 1 HGB)

§ 3 Abs. 1 HGB
Definition
Ein Unternehmen (§ 3 Abs. 2 HGB) dient der Gewinnung und organischer Rohstoffe durch und Ausnutzung von Grund und Boden, einschließlich der mit der Bodennutzung verbundenen .
Kontext
Definiere den Begriff „landwirtschaftliches Unternehmen“ (§ 3 Abs. 1 HGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.