Definition · Öffentliches Recht

Kunstbegriff, materieller (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG)

Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG
Definition
Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die schöpferische , in der Eindrücke, , Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten zu unmittelbarer gebracht werden.
Erläuterung

Neben dem materiellen Kunstbegriff werden außerdem der formale und der offene Kunstbegriff vertreten. Parallel angewandt werden alle vom BVerfG.

Kontext
Definiere Kunst nach dem „materiellen Kunstbegriff“ (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.