Definition · Öffentliches Recht

Kunstbegriff, formaler (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG)

Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG
Definition
Das Wesentliche eines Kunstwerks besteht darin, dass es bestimmten (Malerei, Bildhauerei, Dichtung, Schauspiel, Literatur etc.) werden kann.
Erläuterung

Daneben werden auch der materielle und der offene Kunstbegriff vertreten. Das BVerfG zieht sämtliche Begriffe parallel heran.

Kontext
Definiere Kunst nach dem „formalen Kunstbegriff“ (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG):

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.