Definition · Strafrecht

Kundgabe (§ 185 StGB)

§ 185 StGB § 186 StGB
Definition
Zur Kundgabe gehört eine zur Kenntnisnahme durch einen bestimmte Äußerung (), die vom wahrgenommen werden muss ().
Kontext
Definiere den Begriff „Kundgabe“ (§ 185 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.