Definition · Zivilrecht

Kündigungsgrund, verhaltensbedingter

§ 1 Abs. 2 Var. 2 KSchG
Definition

Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsrechtlichen Pflichten durch ein von ihm steuerbares und ihm damit zurechenbares Verhalten verletzt, sodass eine störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten ist.

Kontext
Wann liegt ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund vor (§ 1 Abs. 2 Var. 2 KSchG)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
§ 1 Abs. 2 Var. 2 KSchG
Quellen
  • Rolfs, in: BeckOK ArbR, 66. Ed. 1.12.2022, KSchG § 1 RdNr. 75

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.