Definition · Strafrecht

Krankhafte seelische Störungen (§ 20 StGB)

§ 20 StGB
Definition
Krankhafte seelische Störungen sind Geisteskrankheiten, deren körperliche Ursachen sind (z.B. Paralyse = Psychose) oder werden (z.B. Schizophrenie = Psychose).
Erläuterung
Klausurentipp
Zweistufig erfolgt die Prüfung der (verminderten) Schuldunfähigkeit (§§ 20, 21 StGB):
(1) Zunächst muss einer der vier gesetzlich genannten biologischen Befunde vorliegen (krankhaft seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Intelligenzminderung, schwere seelische Störung).
(2) Sodann ist zu prüfen, ob der Täter aufgrund dieses Befunds psychisch unfähig war, also entweder seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt war.
Vertiefung
Praktisch wichtigste Fallgruppe der exogenen Psychosen sind die akuten Intoxikationspsychosen infolge der Zufuhr von Rauschmitteln, Medikamenten oder Giften. Eine Gegenauffassung ordnet diese den tiefgreifenden Bewusstseinsstörungen zu (§ 20 Var. 2 StGB). Offen gelassen hat der BGH die Frage.
Kontext
Was versteht man unter einer „krankhaften seelischen Störung“ (§ 20 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.