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title: "Definition: Konzentrationsmaxime"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/konzentrationsmaxime"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Konzentrationsmaxime

## Definition

Nach der Konzentrationsmaxime soll <word idx="0"/> möglichst <word idx="1"/> und straff durchgeführt werden.

## Erläuterung

Anwendung findet die Maxime <b>nur in der Hauptverhandlung</b>. Sie soll dem Gericht zu einem <b>unvermittelten Eindruck</b> von den <b>urteilsbildenden Faktoren</b> verhelfen. Je länger die Pause zwischen Verhandlungen ausfällt, desto höher ist die Gefahr, dass die <b>Erinnerungen des Gerichts verschwimmen</b> und dieses die <b>Entscheidung unzulässigerweise aus den Akten</b> und nicht mehr aus der eigenen Erinnerung schöpft. <vertiefung>Die Hauptverhandlung darf deshalb <b>nur innerhalb bestimmter Grenzen unterbrochen werden</b> (vgl. <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/229.html" title="&sect; 229 StPO: H&ouml;chstdauer einer Unterbrechung">§ 229 StPO</a>), bevor sie <b>von Neuem begonnen</b> werden muss. Die <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/228.html" title="&sect; 228 StPO: Aussetzung und Unterbrechung">§§ 228</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/229.html" title="&sect; 229 StPO: H&ouml;chstdauer einer Unterbrechung">229 StPO</a> schaffen einen <b>Ausgleich zwischen den notwendigen Pausen</b> in langen Prozessen und der <b>Konzentrationsmaxime</b>.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/konzentrationsmaxime
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
