Definition · Strafrecht

Konzentrationsmaxime

Art. 20 Abs. 3 GG § 228 StPO § 229 StPO
Definition
Nach der Konzentrationsmaxime soll möglichst und straff durchgeführt werden.
Erläuterung
Anwendung findet die Maxime nur in der Hauptverhandlung. Sie soll dem Gericht zu einem unvermittelten Eindruck von den urteilsbildenden Faktoren verhelfen. Je länger die Pause zwischen Verhandlungen ausfällt, desto höher ist die Gefahr, dass die Erinnerungen des Gerichts verschwimmen und dieses die Entscheidung unzulässigerweise aus den Akten und nicht mehr aus der eigenen Erinnerung schöpft.
Vertiefung
Die Hauptverhandlung darf deshalb nur innerhalb bestimmter Grenzen unterbrochen werden (vgl. § 229 StPO), bevor sie von Neuem begonnen werden muss. Die §§ 228, 229 StPO schaffen einen Ausgleich zwischen den notwendigen Pausen in langen Prozessen und der Konzentrationsmaxime.
Kontext

Was versteht man unter dem Begriff der „Konzentrationsmaxime“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.