Definition · Zivilrecht

Kontrahierungszwang (vor § 311 BGB)

Definition

Kontrahierungszwang ist der rechtliche Zwang zum Abschluss eines Vertrags.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter „Kontrahierungszwang“?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 38

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.