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title: "Definition: Konsumtion (vor § 52 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/konsumtion-vor-52-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Konsumtion (vor § 52 StGB)

## Definition

Ein Straftatbestand ist in einem anderen zwar nicht <word idx="0"/> enthalten, die Tat trifft aber regelmäßig und <word idx="1"/> mit der Begehung einer anderen zusammen, sodass ihr Unrechts- und Schuldgehalt durch die <word idx="2"/> Deliktsform mit erfasst und <word idx="3"/> wird.

## Erläuterung

<klausurhinweis>Erst wenn weder Spezialität noch Subsidiarität einschlägig sind, ist auf die Konsumtion zurückzugreifen. Vorrangig hast Du daher zu prüfen, ob diese Fälle der Gesetzeskonkurrenz vorliegen.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/konsumtion-vor-52-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
