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title: "Definition: Konnexität (§ 33 ZPO)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/konnexitaet-33-zpo"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Konnexität (§ 33 ZPO)

## Definition

Ein Zusammenhang im Sinne des <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/33.html" title="&sect; 33 ZPO: Besonderer Gerichtsstand der Widerklage">§ 33 ZPO</a> (<word idx="0"/>) liegt vor, wenn zwischen Klage und <word idx="1"/> ein innerlich zusammengehöriges, einheitliches <word idx="2"/> besteht, das es als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen ließe, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den anderen geltend  gemacht und verwirklicht werden könnte.

## Erläuterung

<assessorexamen>Die Definition findest Du im Kommentar: Grüneberg, 84.A. 2025, § 273 RdNr. 9.</assessorexamen>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/konnexitaet-33-zpo
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
