Definition · Zivilrecht

Konfusion (vor § 241 BGB)

Definition

Die Vereinigung von Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man im Schuldrecht unter „Konfusion“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 38

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.