Definition · Zivilrecht

Kondiktion (§§ 812 ff. BGB)

Definition

Eine Kondiktion ist ein Anspruch, der darauf gerichtet ist, eine ungerechtfertigte Bereicherung beim Anspruchsgegner abzuschöpfen.

Kontext
Was ist eine Kondiktion (§§ 812 ff. BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Schwab, in: MüKo BGB, 9.A. 2024, § 812 RdNr. 1.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.