Definition · Strafrecht

Kollektivbezeichnung – Kollektivbeleidigung (§ 185 StGB)

§ 185 StGB § 186 StGB
Definition
Sie richtet sich unter einer gegen einzelnen einer Personenmehrheit, wenn diese so aus der hervortritt, dass der der betroffenen Personen klar umgrenzt und die Zuordnung des einzelnen ist.
Kontext
Was ist eine „Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung“ (§ 185 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.