Definition · Zivilrecht

Körperverletzung

§ 823 Abs. 1 BGB
Definition
Eine Körperverletzung ist jeder in die der körperlichen .
Kontext
Was versteht man unter einer Körperverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.