Definition · Strafrecht

Körperliche Misshandlung (§ 223 StGB)

§ 223 StGB
Definition
Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche oder die körperliche mehr als nur beeinträchtigt wird.
Kontext
Definiere den Begriff „körperliche Misshandlung“ (§ 223 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.