Definition · Öffentliches Recht

Koalition (Art. 9 Abs. 3 GG)

Art. 9 Abs. 3 GG
Definition
Eine Koalition gemäß Art. 9 Abs. 3 GG ist ein der , deren Hauptzweck in der Förderung der Arbeits- und liegt.
Kontext
Was versteht man unter einer „Koalition“ (Art. 9 Abs. 3 GG)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.