Definition · Zivilrecht

Kleingewerbe (§ 2 S. 1 HGB)

Definition
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang nicht erfordert.
Kontext
Was versteht man unter „Kleingewerbe“ (§ 2 S. 1 HGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Schmidt, in: MüKoHGB, 5.A. 2021, § 2 RdNr. 10

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.