Definition · Strafrecht

Kausalität, kumulative (vor § 12 StGB)

Definition

Kumulative Kausalität liegt vor, wenn zwei voneinander unabhängige Handlungen den Erfolg, den sie jeweils isoliert betrachtet nicht erzielen könnten, erst durch ihr Zusammenwirken herbeiführen.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter „kumulativer Kausalität“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 10 RdNr. 15 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.