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title: "Definition: Kausalität, hypothetische (vor § 13 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/kausalitaet-hypothetische-vor-13-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Kausalität, hypothetische (vor § 13 StGB)

## Definition

Hypothetische Kausalität liegt vor, wenn die <word idx="0"/> Handlung nicht <word idx="1"/> werden kann, ohne dass der <word idx="2"/> in seiner konkreten Gestalt <word idx="3"/> <word idx="4"/>.

## Erläuterung

Zu beachten bleibt: Sofern der Sachverhalt nicht von einer „mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ o.Ä. spricht, sondern Wendungen wie „es lässt sich nicht feststellen / klären...“ verwendet, gewinnt der Streit zwischen Risikoverringerungslehre und Vermeidbarkeitstheorie an Bedeutung!

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/kausalitaet-hypothetische-vor-13-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
