Definition · Strafrecht

Kausalität, hypothetische (vor § 13 StGB)

vor § 13 StGB
Definition
Hypothetische Kausalität liegt vor, wenn die Handlung nicht werden kann, ohne dass der in seiner konkreten Gestalt .
Erläuterung

Zu beachten bleibt: Sofern der Sachverhalt nicht von einer „mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ o.Ä. spricht, sondern Wendungen wie „es lässt sich nicht feststellen / klären...“ verwendet, gewinnt der Streit zwischen Risikoverringerungslehre und Vermeidbarkeitstheorie an Bedeutung!

Kontext

Definiere den Begriff der „hypothetische Kausalität“ bzw. der „Quasi-Kausalität“ im Strafrecht:

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.