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title: "Definition: Kausalität, alternativ (vor § 12 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/kausalitaet-alternativ-vor-12-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Kausalität, alternativ (vor § 12 StGB)

## Definition

Alternative Kausalität liegt vor, wenn zwei voneinander unabhängige Handlungen gleichzeitig den Erfolg verursachen und jede für sich zur Erfolgsverursachung ausgereicht hätte.

## Erläuterung

<erklaerung>Beispiel: Unabhängig voneinander schütten zwei Täter eine tödliche Menge Gift in das Glas des Opfers. Mit der „normalen" conditio-sine-qua-non-Formel lassen sich Fälle der alternativen Kausalität nicht lösen — denn jede Handlung kann für sich allein hinweggedacht werden, ohne dass der tatbestandsmäßige Erfolg (in seiner konkreten Form) entfiele. An dieser Stelle wird die übliche Formel daher modifiziert:
<br>„Von mehreren Handlungen, die alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele, ist jede erfolgsursächlich."</erklaerung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/kausalitaet-alternativ-vor-12-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
