Definition · Strafrecht

Kausalität, alternativ (vor § 12 StGB)

Definition

Alternative Kausalität liegt vor, wenn zwei voneinander unabhängige Handlungen gleichzeitig den Erfolg verursachen und jede für sich zur Erfolgsverursachung ausgereicht hätte.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter „alternativer Kausalität“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 10 RdNr. 15 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.