Definition · Strafrecht

Kausalität, alternativ (vor § 12 StGB)

Definition

Alternative Kausalität liegt vor, wenn zwei voneinander unabhängige Handlungen gleichzeitig den Erfolg verursachen und jede für sich zur Erfolgsverursachung ausgereicht hätte.

Erläuterung
Beispiel: Unabhängig voneinander schütten zwei Täter eine tödliche Menge Gift in das Glas des Opfers. Mit der „normalen" conditio-sine-qua-non-Formel lassen sich Fälle der alternativen Kausalität nicht lösen — denn jede Handlung kann für sich allein hinweggedacht werden, ohne dass der tatbestandsmäßige Erfolg (in seiner konkreten Form) entfiele. An dieser Stelle wird die übliche Formel daher modifiziert:
„Von mehreren Handlungen, die alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele, ist jede erfolgsursächlich."
Kontext
Was versteht man unter „alternativer Kausalität“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 10 RdNr. 15 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.