Alternative Kausalität liegt vor, wenn zwei voneinander unabhängige Handlungen gleichzeitig den Erfolg verursachen und jede für sich zur Erfolgsverursachung ausgereicht hätte.
Erläuterung
Beispiel: Unabhängig voneinander schütten zwei Täter eine tödliche Menge Gift in das Glas des Opfers. Mit der „normalen" conditio-sine-qua-non-Formel lassen sich Fälle der alternativen Kausalität nicht lösen — denn jede Handlung kann für sich allein hinweggedacht werden, ohne dass der tatbestandsmäßige Erfolg (in seiner konkreten Form) entfiele. An dieser Stelle wird die übliche Formel daher modifiziert:
„Von mehreren Handlungen, die alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele, ist jede erfolgsursächlich."
Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.
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