Definition · Zivilrecht

Kaufvertrag mit Montageverpflichtung (§ 433 BGB)

§ 433 BGB
Definition
Ein Kaufvertrag mit Montageverpflichtung liegt vor, wenn bei einer der auf der mit dem Warenumsatz verbundenen (kaufrechtliches Element) liegt.

Liegt der Schwerpunkt auf der (werkrechtliches Element), handelt es sich um einen Werkvertrag (§ 631 BGB).
Kontext
Was versteht man unter einem „Kaufvertrag mit Montageverpflichtung“ (§ 433 BGB) in Abgrenzung zu einem Werkvertrag?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.