Definition · Zivilrecht

Kaufmann kraft Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 1 HGB)

§ 1 Abs. 1 HGB
Definition
Kaufmann ist, wer ein betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB) („“).
Kontext
Was versteht man unter einem „Ist-Kaufmann“ (§ 1 Abs. 1 HGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.