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title: "Definition: Kaufmann kraft Eintragung (§ 5 HGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/kaufmann-kraft-eintragung-5-hgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Kaufmann kraft Eintragung (§ 5 HGB)

## Definition

Ist ein Gewerbe mit seiner Firma im Handelsregister eingetragen, wird unabhängig von seiner tatsächlichen Geschäftstätigkeit, die Eigenschaft als Handelsgewerbe fingiert (§ 5 HGB). Der Gewerbetreibende ist Kaufmann kraft Eintragung. Dies gilt auch dann, wenn die Eintragung nicht willentlich erfolgt ist (dann wären § 2 S. 1 oder § 3 Abs. 2 HGB einschlägig) und damit zu Unrecht besteht.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/kaufmann-kraft-eintragung-5-hgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
