Definition · Zivilrecht

Kaufmännische Einrichtung (§ 1 Abs. 2 HGB)

Definition

Kaufmännische Einrichtungen sind solche, die nötig sind, um ein kaufmännisches Unternehmen ordnungsgemäß zu führen. Maßgeblich ist das Gesamtbild des Betriebs. Liegt ein Gewerbe vor, wird dieses Erfordernis vermutet (§ 1 Abs. 2 HGB).

Kontext
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Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Merkt, in: Baumbach/Hopt HGB, 40.A. 2021, § 1 RdNr. 23

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.