Definition · Zivilrecht

Kaufmännische Einrichtung (§ 1 Abs. 2 HGB)

§ 1 Abs. 2 HGB
Definition
Kaufmännische Einrichtungen sind solche, die nötig sind, um ein Unternehmen ordnungsgemäß zu führen. Maßgeblich ist das des Betriebs. Liegt ein Gewerbe vor, wird dieses Erfordernis (§ 1 Abs. 2 HGB).
Kontext
Definiere den Begriff „kaufmännische Einrichtung“ (§ 1 Abs. 2 HGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.