Definition · Zivilrecht

Kapitalgesellschaften als Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB)

§ 6 Abs. 1 HGB
Definition
Kapitalgesellschaften wie die GmbH, AG und gelten kraft Bestimmungen aufgrund ihrer als Handelsgesellschaften (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 3 Abs. 1 AktG, § 278 Abs. 3 AktG) („“). Dies gilt davon, ob ein Handelsgewerbe betrieben wird (§ 6 Abs. 2 HGB).
Kontext
Was versteht man unter „Kapitalgesellschaften als Handelsgesellschaften“ (§ 6 Abs. 1 HGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.