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title: "Definition: Judikative"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/judikative"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Judikative

## Definition

Die Judikative ist die <word idx="0"/> Gewalt.

## Erläuterung

Zuständigkeit der Judikative ist es, die von der Legislative verabschiedeten und von der Exekutive ausgeführten Gesetze entsprechend der Rechtsordnung <b>anzuwenden</b> sowie die Rechtsanwendung durch die Exekutive zu überprüfen. Welche Auslegung und Anwendung nach dem jeweiligen Gesetz die richtige ist, entscheidet die rechtsprechende Gewalt. Maßnahmen der Exekutive und Legislative überprüft sie auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht. Angehörige sind <b>unabhängige</b> Gerichte und Richter.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/judikative
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
