Definition · Öffentliches Recht

Judikative

Definition
Die Judikative ist die Gewalt.
Erläuterung
Zuständigkeit der Judikative ist es, die von der Legislative verabschiedeten und von der Exekutive ausgeführten Gesetze entsprechend der Rechtsordnung anzuwenden sowie die Rechtsanwendung durch die Exekutive zu überprüfen. Welche Auslegung und Anwendung nach dem jeweiligen Gesetz die richtige ist, entscheidet die rechtsprechende Gewalt. Maßnahmen der Exekutive und Legislative überprüft sie auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht. Angehörige sind unabhängige Gerichte und Richter.
Kontext

Die drei Gewalten solltest Du kennen. Was versteht man unter der Judikative?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.