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title: "Definition: Interventionsverbot"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/interventionsverbot"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Interventionsverbot

## Definition

Das Interventionsverbot untersagt die Einmischung eines Staates in die <word idx="0"/> Angelegenheiten eines anderen Staates - auch <word idx="1"/> genannt. Dazu gehören jene Angelegenheiten, die nicht ausschließlich durch das <word idx="2"/> geregelt werden.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/interventionsverbot
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
