Definition · Öffentliches Recht

Interventionsverbot

Definition

Das Interventionsverbot untersagt die Einmischung eines Staates in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates - auch domaine réservé genannt. Dazu gehören jene Angelegenheiten, die nicht ausschließlich durch das Völkerrecht geregelt werden.

Kontext

Was versteht man unter dem „Interventionsverbot“ im Völkerrecht?

Rechtsprechung & Quellen 1
Quellen
  • Herdegen, Völkerrecht, 23. A., 2024, § 35, RdNr. 1 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.