Definition · Öffentliches Recht

Interventionsverbot

Definition
Das Interventionsverbot untersagt die Einmischung eines Staates in die Angelegenheiten eines anderen Staates - auch genannt. Dazu gehören jene Angelegenheiten, die nicht ausschließlich durch das geregelt werden.
Kontext

Was versteht man unter dem „Interventionsverbot“ im Völkerrecht?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.