Definition · Strafrecht

Intelligenzminderung (§ 20 StGB)

Definition

Intelligenzminderung ist die angeborene oder auf seelischer Fehlentwicklung beruhende erhebliche Intelligenzschwäche ohne nachweisbare organische Ursachen.

Erläuterung
Kontext
Definiere den Begriff „Intelligenzminderung“ (§ 20 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 22 RdNr. 6

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.