Definition · Zivilrecht

Integritätsinteresse (§ 241 Abs. 2 BGB)

Definition

Das Integritätsinteresse ist das Interesse einer Partei am ungestörten Fortbestand ihrer rechtlich geschützten Güter.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter dem „Integritätsinteresse“ (§ 241 Abs. 2 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 37

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.