Definition · Zivilrecht

Inhaltsfreiheit (vor § 241 BGB)

Definition

Unter Inhaltsfreiheit versteht man die Möglichkeit des Einzelnen, selbst über den Inhalt des Vertrags zu entscheiden und mit beliebigem Inhalt abzuschließen.

Erläuterung
Kontext
Definiere den Begriff „Inhaltsfreiheit“ beim Vertragsschluss:
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 37

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.