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title: "Definition: Inhaltsbestimmung"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/inhaltsbestimmung"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Inhaltsbestimmung

## Definition

Eine Inhaltsbestimmung <word idx="0"/> liegt vor, wenn die Behörde durch den Zusatz die Reichweite des beantragten Verwaltungsakts <word idx="1"/>.

## Erläuterung

<erklaerung>Eine <b>Nebenbestimmung</b> ist demgegenüber gegeben, <d>wenn die Behörde den Kern des ursprünglichen Begehrens unberührt lässt und nur eine zusätzliche Regelung trifft</d>. Bleibt die Hauptregelung ohne den Zusatz <b>sinnvoll bestehen</b>, so handelt es sich um eine Nebenbestimmung.</erklaerung> <eselsbruecke>Durch eine Inhaltsbestimmung trifft die Behörde eine neue inhaltliche Regelung. Mit der Nebenbestimmung sagt sie zur beantragten Leistung: „Ja, ABER...".</eselsbruecke>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/inhaltsbestimmung
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
